Schon seit dem Spätmittelalter werden die Lehrlinge der handwerklichen Zünften vom Meister losgesprochen. Mit der Lossprechung scheidet der Maler und Lackierer-Azubi aus dem Ausbildungsverhältnis aus und tritt in ein lohnbezogenes Arbeitsverhältnis mit dem Handwerksbetrieb ein.